Mit der Externenprüfung zur Erzieherin die staatliche Anerkennung als Erzieherin erlangen: Das geht! Du musst dafür keine Ausbildung absolvieren, sondern meldest Dich direkt zu den Prüfungen an.
Für wen ist die Externen Prüfung geeignet? Wie schwer ist sie? Kann ich wirklich ohne Abschluss Erzieherin werden? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir hier. Außerdem erhältst Du Infos zu den Voraussetzungen in Deinem Bundesland und Tipps zur Vorbereitung.
Das Wichtigste zur Externenprüfung kurzgefasst
✔️ Jedes Bundesland regelt die Externenprüfung anders.
✔️ Nach der Prüfung folgt oft ein Anerkennungsjahr.
✔️ Für die Zulassung musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z.B. den Realschulabschluss.
✔️ Für die Antragstellung gibt es Fristen, die auch in jedem Bundesland anders sind.
✔️ Die Prüfungen sind umfangreich und umfassen praktische, mündliche und schriftliche Teile.
✔️ Es gibt Vorbereitungskurse für die Externenprüfung. Sie sind nicht verpflichtend aber oft sinnvoll.
Noch etwas in eigener Sache: Unser Online Vorbereitungskurs
Wenn Du schon gut über die Externenprüfung informiert bist, könnte Dich unser Vorbereitungkurs interessieren. Dieser ist 100% Online und berufsbegleitend und wird durch den Europäischen Sozialfonds mit bis zu 1000€ gefördert. Mehr Informationen findest Du unter…
Das Thema „Externenprüfung zur Erzieher:innen“ ist umfangreich!
Nimm Dir etwas Zeit für die Recherche. Eine Übersicht der Themen findest Du hier:
Allgemeines
Für wen ist die Externenprüfung geeignet?
Wie schwer ist die externe Prüfung?
Zulassung und Anmeldung
Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung erfüllen?
Wo kann ich mich für die Externenprüfung anmelden?
Prüfungsinhalte und Ablauf
Welche Inhalte werden in der Prüfung abgefragt?
Wie läuft die Prüfung für Externe ab?
Vorbereitung
Wie kann ich mich auf die externe Erzieher Prüfung vorbereiten?
Bekomme ich die konkreten Themen für meine Prüfung genannt?
Alternativen
Kann ich auch ohne Erzieher Abschluss im Kindergarten arbeiten?
Besonderheiten der Bundesländer
Hier die Übersicht zu den Voraussetzungen in Deinem Bundesland!
Allgemeines zur Prüfung
Für wen ist die Externenprüfung geeignet?
Folgende Punkt erwähnen wir, wenn wir Interessenten zu unseren Kursen beraten. Je mehr Du Dich darin wiederfindest, desto besser. Wir wollen nichts beschönigen. Wir leben davon, Menschen auf die Externenprüfung vorzubereiten und sind damit recht erfolgreich. Vielleicht liegt das auch daran, dass wir wissen, welche Herausforderungen damit verbunden sind und wie diese gemeistert werden können:
Lernbereitschaft -und Motivation
Die reguläre Erzieher Ausbildung dauert meist 3 Jahre in Vollzeit. 5 Jahre, wenn die Ausbildung zur Sozialassistenz hinzugerechnet wird, die in einigen Bundesländern Voraussetzung ist. Die Ausbildung soll darauf vorbereiten, in sehr unterschiedlichen Arbeitsfeldern arbeiten zu können. Die prüfenden Schulen geben oft kleine Hinweise, welche Themen dran kommen. Zum Teil werden diese auch klar benannt und eingegrenzt, wie in HH. Dies ist aber nicht in allen Bundesländer so. D.h. Du brauchst für die Prüfungen u.U. Wissen einer dreijährigen Ausbildung. Du solltest also bereit sein, vielfältige und umfangreiche Inhalte zu erlernen.
Engagement, Zuversicht und Zielstrebigkeit
Ob mit oder ohne Vorbereitungskurs – Du solltest frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen! Je nach Vorerfahrung, Intensität der Vorbereitung und persönlichen Voraussetzungen werden mindestens ein oder besser anderthalb Jahre zur Vorbereitung empfohlen. Dies deckt sich auch mit unseren Beobachtungen. Denn es wird immer hochmotivierte Phasen geben und solche, in denen es Dir etwas schwerer fällt zu lernen. Auch gibt es Themen, die Dich sehr interessieren werden und andere, zu denen Du weniger Bezug hast. Also auch bei sperrigen Themen oder in schwierigen Lern-Phasen: Dran bleiben!
Berufserfahrung
In der Ausbildung werden nicht nur Theorien und Modelle auswendig gelernt. Der Schwerpunkt liegt darauf, diese in der Praxis anwenden zu können. Dies kann bei der Gestaltung und Reflexion des pädagogischen Alltag sein oder der Planung von pädagogischen Angeboten. Hier ist eine realistische Vorstellung von der sozialpädagogischen Praxis sehr hilfreich. Außerdem hilft Berufserfahrung, auch die Theorie schneller, leicht und tiefer zu verstehen, abzurufen und anzuwenden. Wir hatten schon Kursteilnehmende, die erst kurz vor Kursbeginn ihre ersten Kitaerfahrungen gemacht haben. Dies ist aber die Ausnahme.
Belastbarkeit
Die Anzahl der Prüfungen und die Anforderungen variieren sehr stark je nach Bundesland. Im allgemeinen sind es meist mehr Prüfungen als die der regulären Schüler:innen. Positivbeispiele sind Baden-Württemberg, NRW oder Hamburg. Hier ist der Umfang angemssen. In BaWü sind es beispielsweise eine praktische, zwei schriftliche und 5 mündliche Prüfungen. NRW hat 3 komplexe Prüfungen, die aus praktischen und mündlichen Elemente sowie mehrstündigen Klausuren bestehen.
Negativbeispiel ist Niedersachsen. Hier hast Du allein schon 9 mündliche Prüfungen, die z.T. an einem Tag geprüft werden. Hinzu kommen Facharbeit, praktische Prüfung und Klausuren.
Eine Belastbarkeit und Stresstoleranz für das hohe Lernpensum und die Prüfungssituationen sind in jedem Fall nützlich.
Geregelter und planbarer Alltag
Was meinen wir damit? Du brauchst für die Vorbereitung und auch die Prüfungen planbare und frei verfügbare Zeit. Im Idealfall kannst Du die Zeit auch etwas flexibel wählen. Denn Lernen geht nicht immer. Du solltest in der Lage sein, dir den Rücken frei zu halten. Umfangreich private oder berufliche Zusatzbelastungen können Dich aus dem Gleichgewicht und Deiner Lernroutine bringen. Wenn Du also einen Vollzeitjob und 3 Hunde hast, ehrenamtlich Kinderturnen anbietest, gerade Mutter von zwei supersüßen Zwillingen geworden bist und parallel deinen kranken Vater pflegst, haben wir größten Respekt vor Dir. Mit Blick auf die externe Prüfung würden wir jedoch sagen: „Lass Dir noch etwas Zeit“.
Unterstützung durch Dein Umfeld – privat, beruflich, Mitlernende
Dies erklärt sich fast von selbst. Eine Unterstützung durch Dein Umfeld, wirkt sich sehr positiv auf alle hier genannten Punkte aus – Dein Umfeld kann Dich emotional unterstützen und so Motivation, Zuversicht und Belastbarkeit stärken. Es kann Dir Zeit zum Lernen ermöglichen bzw. freihalten. Der Austausch mit Kolleg:innen und auch fachfremden Personen über die Lern-Inhalte, kann Dein Verständnis der Theorien immens fördern.
Besonders wenn Du dich alleine vorbereitest und keine Kursgemeinschaft oder Lernpartner:innen hast, ist dieser Punkt sehr wichtig. Gehe aktiv auf Deine Mitmenschen zu und bitte sie um Unterstützung.
Lerne in herzlicher und familiärer Atmosphäre, mit einer motivierten Kursgemeinschaft!
Wie schwer ist die Erzieher Externenprüfung?
Die Erzieher Externenprüfung ist anspruchsvoll, da sie die gesamten Inhalte der Erzieherausbildung abdeckt. In einigen Bundesländern wie HH, BaWü oder NRW erhältst Du zum Teil detaillierte Hinweise welche Inhalte geprüft werden und kannst dich gezielt vorbereiten. Da es sich um eine Abschlussprüfung handelt, wird von den Teilnehmehmenden ein hohes Maß an Wissen und pädagogischer Kompetenz erwartet. Die Schwierigkeit hängt jedoch stark von der individuellen Vorbereitung, den Vorkenntnissen und der Berufserfahrung ab. Die Herausforderung besteht nicht in der Schwierigkeit der Theorien und Modelle, sondern darin, dass die Prüfungen umfangreich und thematisch breit gefächert.
Zulassung und Anmeldung
Welche formellen Voraussetzungen muss ich für die Zulassung erfüllen?
Die persönlichen Voraussetzungen haben wir schon oben geklärt. Die formellen Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung variieren je nach Bundesland. Generell müssen:
– mindestens die Voraussetzungen für die reguläre Ausbildung erfüllt werden und zusätzlich
– Praktika in dem Umfang nachgewiesen werden, wie sie in der regulären Ausbildung ebenso gefordert werden.
Allgemein gelten folgende Bedingungen:
- Vorbildung: Mindestens ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) oder vergleichbarer Abschluss ist erforderlich. In einigen Fällen erleichtert ein höherer Bildungsabschluss den Zugang, da dann weniger Berufserfahrung erforderlich ist.
- Berufserfahrung oder vergleichbare Qualifikationen. In einigen Bundesländern (BaWü) ersetzt das z.B. das Führen eines Familienhaushaltes einen Teil der geforderten Berufserfahrungen.
- Spezielle Bedingungen: Je nach Bundesland können weitere spezifische Voraussetzungen gelten, wie der Nachweis über die Teilnahme an bestimmten Fortbildungen oder Praktika.
Detaillierte Infos weiter unten in der Übersicht zu den Bundesländern.
Wo kann ich mich für die Externenprüfung anmelden?
Auch dies ist unterschiedlich. In NRW und BaWü sind zunächst die Regierungspräsidien verantwortlich. In Hamburg ist es die Behörde für Schule und Berufsbildung. In anderen Bundesländern wendest Du dich direkt an die Fachkollegs und ausbildenden Schulen. Auch hier findest Du weitere Info in der Bundesländer Übersicht.
Prüfungsinhalte und -Ablauf
Welche Inhalte werden in der Prüfung abgefragt?
Die Externenprüfungen umfassen im Grunde die wesentlichen Inhalte der regulären Erzieherausbildung. In einigen Bundesländern werden nur bzw. fast nur die sozial-pädagogische Themen geprüft, wie z.B. in NRW oder Baden-Württemberg. Dazu z.B. gehören:
1. Pädagogik und Psychologie: Entwicklungspsychologie, Bildungs- und Erziehungsprozesse, didaktische Konzepte etc.
2. Soziologie und Recht: Sozialisationstheorien, Kinderrechte, Bildungs- und Betreuungsrecht.
3. Methoden und Konzepte der Erziehung: Praktische Anwendungsfälle, Projektarbeit, Beobachtung und Dokumentation.
4. Fachpraxis: Planung, Durchführung und Reflexion von erzieherischen Aktivitäten, z.B. im Rahmen eines Projekts.
Wir haben aufgrund der hohen Nachfrage zusätzliche Infos zu der Externenprüfungen in NRW und Schulfremdenprüfung in Baden-Württemberg erstellt.
Andere Bundesländer prüfen zusätzlich Mathematisch-naturwissenschaftliche Inhalte, Englisch, WiPo, Deutsch oder Religion und Ethik.
Wie läuft die Prüfung ab?
Wir überarbeiten diesen Inhalt.
Vorbereitung
Bekomme ich die konkreten Themen genannt?
Wir können Dir hier unsere Erfahrungswerte für Hamburg, NRW und Baden-Württemberg mitteilen, sowie einen mehrfach bewährten Tipp geben.
In Hamburg erhältst Du sehr detaillierte Informationen zu den Themen. Zum Teil wirst Du sogar mit Material zum Lernen und Vorbereiten versorgt. Da die Prüfungen zentral von nur einer Schule durchgeführt werden ist dies hier gut möglich. Es werden zwar mehr Fächer geprüft als z.B. in NRW oder BaWü, doch dafür weißt Du ziemlich genau was dran kommt.
In NRW und BaWü erstellt jede prüfende Schule eigene Prüfungen. Unserer Erfahrung nach geben die Schulen Hinweise auf die Themen. Wie detailliert variiert von Schule zu Schule.
Ein gut funktionierender Tipp, (haben wir bei unseren Teilnehmenden schon oft beobachtet) ist, sich mit den regulären Schüler:innen auszutauschen. Ein Teil der Prüfungen wird nämlich gemeinsam mit den regulären Schüler:innen absolviert. Diese erhalten von Ihren Lehrer:innen für gewöhnlich immer Hinweise zu den Prüfungsthemen. Hierzu geht ihr einfach zu den Schulen und sprecht die Schüler:innen an. Wir hatten dazu bisher nur positive Rückmeldungen. In BaWü gibt es zudem an den Ausbildungsschulen selbst Vorbereitungskurse für die Schulfremdenprüfung. Die Teilnehmenden dieser Kurse haben meist Informationen zu allen Prüfungen.
Wie kann ich mich auf die externe Erzieher Prüfung vorbereiten?
Wir überarbeiten diesen Inhalt.
Unser Vorbereitungskurs
Online + Live + Berufsbegleitend
✔ 14 tägig Online-Live-Seminare
✔ Fr 15:30 – 20:30 | Sa 8:30 – 15:30
✔ Coaching auch außerhalb der Seminarzeiten
✔ Extra Unterrichtsmaterial zur Vertiefung
✔ Extra Video-Kurs mit über 210 Min. Material
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Start nur 2 x im Jahr!
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Möchtest Du mehr erfahren?
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Infos zu Umfang, Dauer, Ablauf und Methoden:
Alternativen
Kann ich auch ohne Erzieher Abschluss im Kindergarten arbeiten?
Es gibt viele Möglichkeiten auch ohne Erzieher Abschluss in die Kita einzusteigen. Zum Teil ist dies mit kürzeren Fortbildungen möglich oder auch ganz ohne Weiterbildung. Wir informieren Dich auf der Seite Quereinstieg Erzieher:in – Erzieher:in werden ohne Ausbildung über die Möglichkeiten.
Übersicht über die Voraussetzungen zur „Externenprüfung Erzieher:in“ nach Bundesländern sortiert:
Die Organisation der Zulassung sowie die Voraussetzungen für die „Externenprüfung zur Erzieher:in“ werden von den Bundesländern bestimmt und sind unterschiedlich. Das fängt schon an beim Namen. Mal heißt es Externenprüfung, mal Nichtschülerprüfung und dann wieder Schulfremdenprüfung. Auch Voraussetzungen und Fristen unterscheiden sich sehr stark!
Baden-Württemberg – „Schulfremdenprüfung“
Wir haben eine extra Seite dazu eingerichtet, da die Schulfremdenprüfung in Baden-Württemberg sehr populär ist und von den Behörden unterstützt wird.
Hier das Wichtigste in Kürze: Eine Zulassung zur Schulfremdenprüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik ist nur bei Erfüllen der Zugangsvoraussetzungen [zu der regulären Ausbildung] möglich.
Zusätzlich ist eine mindestens dreimonatige, bei Tagespflegepersonen mindestens zweimonatige, einschlägige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nachzuweisen. Die Tätigkeit
darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bayern – „Abschlussprüfung für andere Bewerber:innen“
Die Zulassung ist bis spätestens zum 1. März bei der Schule zu beantragen. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Personen, die einen Mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können im Einzelfall auch ohne vorherige erfolgreiche Ableistung des einjährigen Sozialpädagogischen Seminars zu dieser Prüfung zugelassen werden, wenn ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Absolvieren der Abschlussprüfung erwarten lassen.
Davon abgesehen gelten die Zulassungsvoraussetzungen, die auch für die Aufnahme in die Fachakademie gelten. Zur Zulassung muss die Person zusätzlich mindestens weitere sechs Monate erfolgreich in einer sozialpädagogischen Einrichtung tätig gewesen sein.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Bayern
Berlin – „Prüfung für Nichtschüler:innen“
Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung und einer angemessenen Vorbereitung wird für die Zulassung zur Prüfung verlangt:
• eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern im Umfang von insgesamt mindestens 2700 Stunden
• oder ein abgeschlossenes nicht einschlägiges Hochschulstudium und eine
mindestens einjährige Berufstätigkeit in zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern im Umfang von insgesamt mindestens 1800 Stunden
• oder ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens
insgesamt 900 Stunden umfassende Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen
Arbeitsfeld.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Berlin
Brandenburg – „Nichtschülerprüfung“
Der Antrag auf Zulassung zur Nichtschülerprüfung zur Erzieherin und zum Erzieher ist bis zum 1. Oktober an die zuständige Regionalstelle des staatlichen Schulamts zu richten.
Zugelassen wird, wer
• die Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 4 Absatz 1 und 2 erfüllt und seine
Hauptwohnung im Land Brandenburg nachweist,
• in dem der Prüfung vorangegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler einer
Schule in öffentlicher Trägerschaft oder einer anerkannten Ersatzschule in freier
Trägerschaft war,
• bei Antragstellung praktische Tätigkeiten in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld
nachweist, deren Gesamtumfang einer einjährigen Vollzeitbeschäftigung entspricht,
wobei die geforderten beruflichen Tätigkeiten innerhalb der letzten drei Jahre vor
dem maßgeblichen Schlusstermin für die Antragstellung begonnen worden sein
müssen,
• in einem weiteren Arbeitsfeld eine Tätigkeit im Umfang von 200 Stunden nachweist
und
• die berufliche Handlungskompetenz einschließlich der personalen Kompetenz
durch entsprechende Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen der Arbeits- und/oder
Praxisstellen in den Arbeitsfeldern bis zum Schlusstermin für die Antragstellung
nachweist. an Landesschulamts zu richten.
Eine nicht bestandene Nichtschülerprüfung kann frühestens nach einem Schuljahr wiederholt werden.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Brandenburg
Bremen – “ Prüfung für Nichtschüler:innen“
Zu einer „Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler“ können Personen zugelassen werden, die nicht am Unterricht der Fachschule für Sozialpädagogik teilgenommen haben, aber
• die regulären Voraussetzungen für die Zulassung nach der bremischen
Fachschulverordnung erfüllen, siehe Kapitel 2
• und während der letzten zwölf Monate vor der Prüfung ihren Hauptwohnsitz im Lande
Bremen hatten
• oder einen festen Arbeitsvertrag mit einem Bremer Träger für sozialpädagogische Arbeit nachweisen kann.
Sie müssen zudem glaubhaft machen können, dass Art und Umfang ihrer Vorbereitungen den Prüfungsanforderungen entsprechen werden. Anträge auf Zulassung sind bei der Fachschule bis spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung zu stellen.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Bremen
Hamburg – „Externenprüfung“
Für Informationen schreibe uns bitte oder rufe uns gerne an. Wir beraten Dich persönlich.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Hamburg
Hessen – „Externenprüfung“
Für Informationen schreibe uns bitte oder rufe uns gerne an. Wir beraten Dich persönlich.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Hessen
Mecklenburg-Vorpommern – „Prüfung für Nichtschüler:innen“
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sind Nichtschülerprüfungen für verschiedene Berufsgänge möglich:
- für die Berufsbezeichnungen „staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ und „staatlich geprüfter Kinderpfleger“
- für die Titel „staatlich geprüfte Sozialassistentin“ und „staatlich geprüfter Sozialassistent“
- für die Bezeichnungen „staatlich anerkannte Erzieherin“ und „staatlich anerkannter Erzieher“
Bitte beachte, dass eine Nichtschülerprüfung im Bildungsgang „Staatlich anerkannte Erzieherin für 0- bis 10-Jährige“ und „Staatlich anerkannter Erzieher für 0- bis 10-Jährige“ (ENZ) nicht vorgesehen ist.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen – „Nichtschülerprüfung“
Wenn du einen Antrag stellst, musst du die spezifischen Anforderungen für die entsprechende Ausbildung erfüllen und zeigen, dass du über die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, die dem Ziel des Bildungsgangs entsprechen. Als Nachweise werden anerkannt:
- eine berufliche Praxis von mindestens 3 Jahren in sozialpädagogischen Einrichtungen im Vollzeitbetrieb. Falls du in Teilzeit arbeitest, verlängert sich die geforderte praktische Erfahrung entsprechend der geleisteten Stunden,
- sowie theoretisches Wissen, das vermuten lässt, dass du sämtliche Inhalte der Bildungsgänge beherrschst. Das kannst du belegen durch zum Beispiel Weiterbildungen, einschlägige Ausbildungen, das Studium von Fachliteratur und die praktische Anwendung im Berufsalltag.
Außerdem musst du dich für ein Beratungsgespräch an eine berufsbildende Schule wenden. Die Schule wird eine Bestätigung über die Beratung ausstellen. Diese Bestätigung musst du zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Antragsstellung dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung vorlegen.
Ofizielle Informationen zum Download: Nichtschülerprüfung Erzieher in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen – „Externenprüfung“
Da das Interesse an der Externenprüfung in NRW so groß ist, haben wir eine eigene Seite dazu erstellt: Weitere Info findest Du unter Externenprüfung Erzieher NRW
Wenn es um den Abschluss als „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ geht, solltest du wissen, dass in Nordrhein-Westfalen, wie in den meisten anderen Bundesländern auch, nur der schulische Teil über eine Externenprüfung erworben werden kann. Das nachfolgende Berufspraktikum ist für die staatliche Anerkennung unbedingt erforderlich. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen die normale Dauer des Berufspraktikums (ein Jahr in Vollzeit) um höchstens sechs Monate verkürzt werden kann.
Damit du zur Externenprüfung an einer Fachschule zugelassen wirst, müssen alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Weitere Informationen zur Externenprüfung in den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege findest du im Paragraphen 34 der Anlage E der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK).
Wir empfehlen dir, frühzeitig den Kontakt zu den zuständigen Bezirksregierungen aufzunehmen, um verlässliche Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen sowie den nächstmöglichen Prüfungstermin zu erhalten.
Ofizielle Info zum Donwload unter
Rheinland-Pfalz – „Nichtschülerprüfung“
Zur Zulassung muss man die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen erfüllen. Zur Zulassung beraten die Fachschulen.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Rheinland-Pfalz
Saarland – „Schulfremdenprüfung“
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in >Saarland
Sachsen – „Abschlussprüfung für Schulfremde“
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Sachsen
Sachsen-Anhalt – „Nichtschülerprüfung“
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein – „Externenprüfung“
Wenn du beabsichtigst, an der Externenprüfung für den Beruf Erzieher/in teilzunehmen, kannst du dies tun, wenn du nachweisen kannst, dass du mindestens eineinhalb Mal so lange wie die vorgeschriebene Ausbildungszeit in diesem Beruf in Vollzeit gearbeitet hast. Um zur Prüfung an der Fachschule Sozialpädagogik zugelassen zu werden, benötigst du mindestens 4,5 Jahre nachgewiesene pädagogische Berufspraxis in mindestens zwei verschiedenen Arbeitsbereichen. Dabei müssen Erfahrungen von mindestens einem halben Jahr im Bereich Kindertageseinrichtungen vorliegen, wo Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt regelmäßig, integrativ oder altersgemischt betreut werden. Wenn du in Teilzeit gearbeitet hast, verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend.
Die praktischen Zeiten, die während deiner Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum Sozialpädagogischen Assistenten absolviert wurden, werden angerechnet. Außerdem musst du eine Qualifikation im Bereich Sprachbildung nachweisen, die du in einem von dem zuständigen Bildungsministerium genehmigten Lehrgang mit mindestens 120 Unterrichtsstunden erworben hast. Diese Qualifikation muss bis spätestens 31. März des Prüfungsjahres erbracht sein. Wenn du Interesse an einer Externenprüfung hast, empfehlen wir dir, frühzeitig Beratung beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung in Anspruch zu nehmen.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Schleswig-Holstein
Thüringen – „Externenprüfung“
Für Informationen schreibe uns bitte oder rufe uns gerne an. Wir beraten Dich persönlich.
Hier findest Du weitere Infos zum Einstieg in den Erzieher Beruf in Thüringen
Kostenloser Vorabcheck – Wenn Du aus NRW, BaWü oder HH kommst, dann schick uns gerne Infos zu Deinen Qualifikationen und praktischen Erfahrungen. Wir überprüfen dann, ob Du die Voraussetzungen für die „Externenprüfung / Nichtschülerprüfung“ erfüllst. Habe aber bitte Geduld. Uns erreichen viele Anfragen! Zum Kontaktformular