In Schleswig-Holstein kannst du den Berufsabschluss als staatlich anerkannte:r Erzieher:in auch ohne den Besuch der regulären Fachschulausbildung erwerben – über die Externenprüfung.
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Im Folgenden findest Du auf dieser Seite eine verständliche Übersicht: Wer kann zugelassen werden? Welche Unterlagen brauchst du typischerweise? Wie läuft die Prüfungszulassung ab, welche Fristen gelten und welche Kosten entstehen?
Das Wichtigste kurzgefasst
- Die Externenprüfung führt zum Abschluss „staatlich anerkannte:r Erzieher:in“ (Fachschule Sozialpädagogik).
- Du beantragst zuerst die Zulassung bei SHIBB – dem Institut für berufliche Bildung in SH
- Die Prüfungen finden an den regulären „Erzieherschulen“ statt
- Grundsätzlich brauchst du einen Wohnsitz in Schleswig-Holstein und mindestens einen mittleren Schulabschluss.
- Zusätzlich musst Du bestimmte berufliche Qualifikationen erfüllen – mehr Infos unten
- Zur Zulassung gehören in der Regel Nachweise zur Prüfungsvorbereitung und weitere Bescheinigungen.
- Die Prüfung finden jedes im zweiten Schulhalbjahr statt; es gibt eine Verwaltungsgebühr.
Voraussetzungen: Wer kann in SH zugelassen werden?
- Grundvoraussetzungen
- Wohnsitz in Schleswig-Holstein
- Mindestens mittlerer Schulabschluss
- Beruflicher Zugang (einer der Wege genügt)
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- (Fach-)Hochschulreife (fachgebunden oder allgemein) plus einschlägiges Praktikum von mindestens 150 Stunden
- Mindestens 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung, davon
- mindestens 6 Monate in einer Kindertageseinrichtung (Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt)
- zusätzlich Erfahrung in einem weiteren sozialpädagogischen Bereich (z. B. Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Jugendsozialarbeit, betreute Grundschulen, pädagogische Gesundheitsförderung)
- Mindestens 4,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Erzieher:in
- Mindestens 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als staatlich geprüfte Assistenzkraft
- Wiederholungsregel
- Die Prüfung darf höchstens einmal bereits nicht bestanden worden sein.
Ablauf: Von der Zulassung bis zur Prüfung
Der Einstieg läuft über einen Zulassungsantrag. Dieser kann formlos eingereicht werden (per Post oder per E-Mail). Entscheidend ist, dass die erforderlichen Nachweise vollständig beigefügt werden.
- Formlosen Antrag an die zuständige Stelle (SHIBB – Adresse s.u.) senden.
- Alle erforderlichen Nachweise beifügen.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Du erhältst eine Rückmeldung zur Zulassung und erfährst, an welcher Schule die Prüfung durchgeführt wird.
Unterlagen: Was du typischerweise einreichen musst
Für den Zulassungsantrag brauchst du in der Regel Nachweise zu Schulbildung, Berufsweg und Praxis. Achte besonders darauf, dass Tätigkeitsnachweise Art der Tätigkeit, Dauer und Wochenstunden enthalten.
Checkliste (Überblick)
- Vollständiger tabellarischer Lebenslauf (Bildungs- und Berufsweg)
- Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Bei im Ausland erworbenem Schulabschluss: Nachweis Deutschkenntnisse (Niveau B2)
- Beglaubigte Kopie Berufsabschluss und Berufsschulabschluss (falls vorhanden)
- Arbeitszeugnisse/Nachweise über hauptberufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen
- Angaben zur Art der Tätigkeit, Dauer und wöchentlichem Beschäftigungsumfang
- Kopie Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Erweitertes Führungszeugnis
- Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
- Nachweis ausreichender Impfschutz gegen Masern
- Nachweis Qualifikation Sprachbildung (mindestens 120 Stunden)
- Erklärung oder Nachweis zur Prüfungsvorbereitung
- Bescheinigung/Vorschlag der Einrichtung für das vorgeschriebene Praktikum
- Angaben zur Anleitung (Anleiter:in) und deren beruflicher Qualifikation
- Erklärung, dass die Prüfung nicht bereits zweimal erfolglos abgelegt wurde
Typische Stolpersteine (praktische Hinweise)
- Beglaubigungen: Bei Zeugnissen wird häufig eine beglaubigte Kopie verlangt.
- Tätigkeitsnachweise: Ohne klare Angaben zu Wochenstunden/Zeiträumen kommt es oft zu Rückfragen.
- Praxis/Praktikum: Wenn ein Praktikum vorgesehen ist, werden häufig Angaben zur Anleitung und Qualifikation erwartet.
Fristen und Zeitplanung
- Die Prüfung findet einmal jährlich am Ende des Schuljahres statt.
- Die Unterlagen sollten eingehen bis (Datum wird nachgereicht)
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 400 EUR
- Vorkasse: Nein
Zuständige Stelle für die Zulassung
Zuständig ist das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB). Dort wird der Zulassungsantrag geprüft und du erhältst die Rückmeldung zur Durchführung der Prüfung.
Kontakt (SHIBB – Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung)
Anschrift: Muhliusstraße 38, 24103 Kiel
E-Mail: DEZ3@shibb.landsh.de
Öffnungszeiten: nach vorheriger Anmeldung (i. d. R. 9–15 Uhr)