Quereinstieg zur Erzieherin in NRW – Deine Möglichkeiten

Ob über eine Umschulung, Weiterbildung oder den Direkteinstieg. Es gibt viele Möglichkeiten für den Quereinstieg zur Erzieherin in NRW. Kein Wunder, denn der Bedarf an Fachkräften und damit auch die Berufschancen sind groß!

Quereinstieg als Erzieherin – Mit staatlicher Anerkennung oder ohne?

Bei dem Quereinstieg in den Erzieher:innen Beruf, solltest Du zunächst unterscheiden, ob Du eine staatliche Anerkennung anstrebst oder ob es Dir reicht in der Kita arbeiten zu dürfen. Beides hat Vorteile.

Quereinstieg mit staatlicher Anerkennung

Der Quereinstieg mit einer staatlichen Anerkennung als Erzieher:in hat einen entscheidenden Vorteil: Damit kannst Du bundesweit in der Kita und anderen typischen Arbeitsfeldern arbeiten, so als ob Du die reguläre Ausbildung absolviert hättest.

Mit dem Quereinstieg in NRW Erzieherin werden
Der Quereinstieg zur Erzieherin in NRW mit staatlicher Anerkennung gilt bundesweit!

Hierfür gibt es in NRW neben den regulären Ausbildungen nur eine Möglichkeit, die sogenannte Externenprüfung zur Erzieherin.

Mit der Externenprüfung zur staatlich geprüften Erzieherin – ohne Schulbesuch!

Das Besondere ist, Du musst keinen Unterricht an Erzieherschulen (Fachkollegs) besuchen, sondern nimmst direkt an den Prüfungen teil. Interessant ist dies für alle, die bereits berufstätig sind oder nicht mehr in die Schule möchten. Nach der erfolgreichen Prüfung und einem anschließenden Anerkennungsjahr, bist Du staatlich anerkannte Erzieherin.

Auf die Externenprüfung kannst Du dich alleine oder mit einem Vorbereitungskurs vorbereiten. Die Prüfungen sind jedoch recht komplex. Ausführliche Infos haben wir Dir hier zusammengestellt: „Externenprüfung Erzieher:in“ in NRW


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Quereinstieg ohne staatliche Anerkennung als Erzieher:in

Willst Du ohne staatliche Anerkennung in der Kita arbeiten, kann dies bedeuten, dass Du nur in Nordrhein-Westfalen in Kitas arbeiten darfst. Dafür ist der Weg dahin kürzer und leichter, als über die Externenprüfung. Schauen wir uns mal genauer an, welche Möglichkeiten es noch für den Quereinstieg zur Erzieherin in NRW gibt.

Hier gibt es nämlich auch eine wichtige Unterscheidungen:

Varinate A: Mit bestimmten Voraussetzungen kannst Du Erzieher:innen gleich gestellt werden. D.h. du darfst die gleichen Aufgaben (Kitaleitung, Gruppenleitung) übernehmen und erhältst das gleiche Gehalt. Hierfür brauchst Du eine kurze Nachqualifikation von 160 Stunden. Der Nachteil gegenüber der Externenprüfung ist, dieser Weg steht nur bestimmten Berufsgruppen offen. Welche das sind erfährst Du weiter unten. Außerdem ist diese Regelung auf NRW beschränkt.

Variante B: Gehörst Du nicht zu den Berufsgruppen? Und bist Du auch damit einverstanden, dass Du manche Aufgaben (Gruppenleitung, Kitaleitung) nicht übernehmen darfst? Und damit auch eine niedrigeres Gehalt verdienst, dann könnte auch für Dich die 160 Stunden Nachqualifikation interessant sein. Der Vorteil ist, dass diese Option einem größeren Kreis Berufsgruppen offen steht.

Du siehst, das Thema ist komplex.


Voraussetzungen für den Quereinstieg mit der 160 Stunden Qualifikation:

  • Heilpädagog:innen; Heilerziehungspfleger:innen*
  • Studienabschluss mit staatlicher Anerkennung + Schwerpunkt in Kindheitspädagogik oder sozialen Arbeit
  • Studienabschluss* in Erziehungswissenschaften, Rehabilitationspädagogik, Sonderpädagogik, Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik / *mit Nachweis über mindestens sechsmonatige Praxiserfahrung in einer Kita oder anderer institutioneller Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren . Die Erbringung der Praxiserfahrung nach Aufnahme der Tätigkeit möglich
  • Erstes Staatsexamen oder Master für das Grundschullehramt / Antrag des Trägers beim Landesjugendamt erforderlich.. Zusätzlich eine 160-stündigen Qualifikation in Kindheitspädagogik und Entwicklungspsychologie (beginnend innerhalb der ersten drei Monate), sowie dem Nachweis von sechs Monaten praktischer Erfahrung in einem Kindergarten. Die Qualifikation und Praxiserfahrung können nach Arbeitsbeginn erworben werden.
  • Personen, die die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in EU-Mitgliedstaaten gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW als sozialpädagogische Fachkraft erhalten haben. Falls Deutsch nicht die Muttersprache ist, ist der Nachweis der Zentralen Mittelstufenprüfung des Goethe-Instituts oder eines äquivalenten Zertifikats auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Die Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung kann gegebenenfalls durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen.
  • Personen mit anerkannten ausländischen Abschlüssen, die das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft erhalten haben. Gegebenenfalls erfolgt die Antragstellung durch die Bewerberin oder den Bewerber.
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen, die aufgrund ihrer speziellen Qualifikation insbesondere für die Pflege von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf eingesetzt werden.
  • Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, die aufgrund ihrer vertieften praktischen Erfahrung während ihrer Ausbildung auch für die Betreuung von Kindern eingesetzt werden können.
  • Personen mit anerkannten ausländischen Abschlüssen, die das Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und die Anerkennung als Fachkraft erhalten haben. Die Antragstellung kann gegebenenfalls durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen.
  • Berufspraktikant:innen und Personen in praxisintegrierter Ausbildung (PiA) zum/r Erzieher:in und Heilerziehungspfleger:in oder in akademischer Ausbildung mit integrierten Praxiszeiten, die den Anforderungen für die Praxiszeit entsprechen, unter bestimmten Bedingungen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Ergänzungskräfte als Fachkräfte (nach §2 Abs.3 Nr. 2 PerVO), wenn sie bis zum 15. März 2008 in einer Einrichtung tätig waren, eine mindestens 160-stündige Fortbildung abgeschlossen haben, insbesondere in Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie, und bis zu der Hälfte der vorgeschriebenen Mindestfachkraftstunden in den Bereichen GF I und II vorweisen können.
  • Personen mit grundsätzlicher pädagogischer Ausbildung können in Ausnahmefällen auf Antrag des Trägers beim Landesjugendamt in Absprache mit dem örtlichen Jugendamt berücksichtigt werden. Sie müssen eine mindestens sechsmonatige Praxiserfahrung in einer Kita oder einer anderen institutionellen. Kindertagesbetreuungseinrichtung für Kinder im Alter von 0-10 Jahren vorweisen und eine Qualifizierung im Umfang von mindestens 160 Stunden, insbesondere zu den Anforderungen der Pädagogik der Kindheit und Entwicklungspsychologie, absolvieren. Die Qualifizierung kann nach Beginn der Tätigkeit erfolgen und sollte innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Arbeit abgeschlossen sein. Diese Ausnahme gilt nicht für Personen mit einer Qualifikation gemäß PersVO § 2.4 Nr.

Wir aktualisieren die Inhalte derzeit. Sorry


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Internettipp: Hier findest Du Informationen vom Bundeministerium über den Quereinstieg in den Erzieher:innen Beruf in NRW als pdf.


Fazit zum Quereinstieg zur Erzieherin in NRW:

Für die staatliche Anerkennung als Erzieherin in NRW ist es generell erforderlich, einen der regulären Ausbildungsgänge zu absolvieren. Ein Quereinstieg mit Verkürzung dieser Ausbildungen, aufgrund von pädagogischen Vorerfahrungen oder anderen Qualifikationen ist derzeit nicht möglich.

Eine Ausnahme in NRW bildet die Externenprüfung zur Erzieherin / zum Erzieher. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich direkt zur Prüfung anmelden, ohne vorherigen Schulbesuch. Nach einem berufspraktischen Jahr erfolgt die staatliche Anerkennung. Hier findest Du mehr über die „Externenprüfung Erzieher:in“ in NRW

Weitere Infos zum Thema in unserem LEIKO Lexikon:

Erzieher:innen Ausbildung in NRW

Quereinstieg zum Erzieher

LEIKO Lexikon – Erzieherin werden und Infos zum Erzieherinnen Beruf