Externen­­­­prüfung Erzieherin in NRW | Voraus­­setzungen, Inhalte und Vorbereitung­

Mit der Externenprüfung zur Erzieherin und dem anschließenden Anerkennungsjahr kannst Du in NRW staatlich anerkannte Erzieherin werden – OHNE den Unterricht an einer Fachschule zu besuchen!


Wer darf an der Externenprüfung teilnehmen? Wie und was wird in NRW geprüft? Und wie kannst Du Dich optimal vorbereiten?


Staatlich geprüfte Erzieherin werden – Online, live und berufsbegleitend!

Unsere Kurse für die Externenprüfung starten 2x im Jahr!

Erlebe in herzlicher und familiärer Atmosphäre moderne und praxisbezogene Seminarmethoden.

Online + Live + Berufsbegleitend

Erfahre mehr über Zeiten, Kosten und für wen der Kurs geeignet ist:


Die Externenprüfung zur Erzieherin in NRW – Das Wichtigste kurzgefasst

Die Externenprüfung zur Erzieherin in NRW ist eine Art erweiterte Abschlussprüfung. Für die Teilnahme musst Du im Vorfeld keinen Unterricht besucht haben. Sie ist damit eine Alternative zu der Vollzeit oder berufsbegleitenden Ausbildung an einer Fachschule.

Die Prüfung ist umfangreicher als die der Schüler:innen. Sie besteht aus drei Aufgaben, die schriftliche, mündliche und praktische Bestandteile haben. Sie werden von den Berufskollegs jeweils im Frühling/Sommer abgenommen.

Zur staatlichen Anerkennung als Erzieher/in, absolvierst Du im Anschluss an die Prüfung ein einjährige Berufspraktikum.

Für die Zulassung zur Prüfung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und Fristen einzuhalten. Unter anderem musst Du Deinen ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. In NRW werden für die Prüfung außerdem Gebühren erhoben.

Fazit: Willst Du Deine Arbeit in der Kita mit einem staatlich anerkannten Abschluss ausführen, jedoch auf dem Weg dahin, Deinen bisherigen Alltag möglichst beibehalten, ist die Externenprüfung sicher der einzige Weg.

Voraussetzungen, Fristen und Kosten

Für die Zulassung zur Externenprüfung musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

A – Allgemein: Zunächst einmal musst Du in NRW gemeldet sein und Du darfst in den letzten zwei Jahren keine Fachschule für Sozialpädagogik besucht haben!

UND

B – Schulabschluss: Für die Zulassung brauchst Du mindestens den Mittleren Schulabschluss (MSA). In einigen Bundesländern auch Realschulabschluss oder SEK2 genannt. Natürlich zählt auch ein als gleichwertig anerkannter Abschluss oder in bestimmten Fällen Hauptschule + Berufsausbildung.

UND

C- Berufliche Qualifikationen:

1. Berufsabschluss in einem relevanten Beruf und Berufsschulabschluss (falls Du während der Ausbildung zum Besuch einer Berufsschule verpflichtet warst) ODER

2. Berufsabschluss als „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent“ oder „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent mit Schwerpunkt Heilerziehung“ ODER

3. Nicht einschlägiger Berufsabschluss und mindestens sechs Wochen einschlägige berufliche Tätigkeit in geeigneter Einrichtung (bei Teilzeitarbeit verlängert sich die Zeit entsprechend) ODER

4. Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen mit erweiterten beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife ODER

5. Abschluss der Fachoberschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen mit beruflichen Kenntnissen und Fachhochschulreife ODER

6. Einschlägige hauptberufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren. Der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule kann Dir hierauf angerechnet werden. Es sind Vollzeittätigkeiten erforderlich ODER

7. Hochschulzugangsberechtigung und mindestens sechs Wochen einschlägige berufliche Tätigkeit in geeigneter Einrichtung (bei Teilzeitarbeit verlängert sich die Zeit entsprechend)

Antragstellung: Die vollständigen Unterlagen für die Anmeldung zur Externenprüfung müssen bis spätestens zum 1. Februar jeden Jahres bei der für deinen jeweiligen Wohnort zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

Prüfungstermine: Die theoretischen Prüfungen finden in der Regel zeitgleich mit den Abschlussprüfungen der Berufskollegs statt und werden in den Monaten Mai und Juni abgehalten. Die praktischen Prüfungen finden vor den theoretischen Prüfungen statt.

Frist für die beruflichen Zulassungsvoraussetzungen: Die Externenprüfung darf Dir in NRW nicht den Werdegang zur Erzieher:in verkürzen. Das heißt die Zeit, die Du theoretisch für eine Ausbildung gebraucht hättest, darf nicht unterschritten werden. Was heißt das?

Beispiel: Nehmen wir an, Du hättest am 15.12.21 die o.g. Voraussetzungen erfüllt. Dann hättest Du zum folgenden Schuljahrstart am 01.08.21 mit der Erzieher:in Schul-Ausbildung beginnen können. Diese hättest Du im Frühling/Sommer 2023 beenden können. Das heißt Du dürftest frühestens in 2023 Deine Externenprüfung machen. Dabei ist es nicht wichtig, ob Du Dich zum 01.08.21 tatsächlich zur Ausbildung angemeldet hast oder nicht. Es geht nur um die Frage, ob es in Hinblick auf Deine Qualifikationen möglich gewesen wäre.

(Stand September 2023)

Die Prüfungsgebühr für Fachschulen des Sozialwesens beträgt 570,- Euro gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Beachte bitte, dass der Gebührenbescheid zusammen mit dem Zulassungsbescheid zur Prüfung ausgestellt wird. Die Prüfungsgebühr musst Du also schon bei der Zulassung zur Prüfung bezahlen.. Ratenzahlungen sind nicht möglich.

Gut zu wissen: Wenn Du vor Beginn des ersten Prüfungsteils (d.h. vor der praktischen Prüfung) zurücktrittst, erhältst Du die Prüfungsgebühr erstattet. In allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.

Wenn du dich entscheidest, die Prüfung in einem anderen Jahr zu wiederholen, wird Dir die Gebühr erneut berechnet. Darum solltest Du die Gebühr bei deinen Überlegungen berücksichtigen.

Um Deinen Zulassungsantrag für die Externenprüfung zur Erzieherin/Erzieher einzureichen, musst Du folgende Unterlagen vollständig vorlegen:

a) Vollständiger Lebenslauf: Bitte lege Deinen Lebenslauf vor, der Deinen Bildungsweg und beruflichen Werdegang darstellt.

b) Amtlich beglaubigte Fotokopien Deiner Schulabschlüsse: Hierbei handelt es sich um Kopien Deiner Schulabschlusszeugnisse, die von einer autorisierten Stelle beglaubigt sein müssen.

c) Nachweis eines einschlägigen abgeschlossenen Berufsabschlusses: Dies kann eine Bescheinigung über Deine abgeschlossene Berufsausbildung sein, zusammen mit einem Nachweis Deines Berufsschulabschlusses oder Deiner einschlägigen beruflichen Tätigkeit. Alternativ kannst Du auch den Nachweis Deiner Hochschulzugangsberechtigung und Deiner einschlägigen beruflichen Tätigkeit oder den Nachweis einer nicht einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung und Deiner einschlägigen beruflichen Tätigkeit vorlegen. Bitte beachte, dass alle erforderlichen Dokumente amtlich beglaubigt sein müssen.

d) Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis: Stelle sicher, dass das Führungszeugnis frühestens vom Oktober des Jahres vor der Externenprüfung stammt.

e) Erklärung, ob Du die Abschlussprüfung an einer Fachschule schon versucht hast: Falls Du bereits einen Versuch unternommen hast, an einer Fachschule die Abschlussprüfung abzulegen, gib bitte an, welche Schule es war, wann der Versuch stattgefunden hat und welches Ergebnis Du erzielt hast.

f) Erklärung über den Nichtbesuch einer Fachschule in den letzten zwei Jahren: Bestätige, dass Du in den letzten zwei Jahren keine Fachschule besucht hast, die den angestrebten Abschluss vermittelt und dass Du bisher weder eine Externenprüfung beantragt noch angetreten hast.

g) Nachweise einer der Fachrichtung entsprechenden Tätigkeit von mindestens 16 Wochen: Diese Nachweise müssen spätestens zur praktischen Prüfung vorliegen. Beachte dabei, dass die berufspraktische Tätigkeit in mindestens zwei verschiedenen Arbeitsfeldern (z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, Offener Ganztag, Hilfen zur Erziehung, offene Kinder- und Jugendarbeit) stattgefunden haben muss.

Wichtig: Es ist außerdem erforderlich, dass Deine Praxisstelle eine Erklärung ausstellt, in der sie bestätigt, dass Du die praktische Prüfung in dieser Einrichtung durchführen kannst.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, welches Regierungspräsidium für die zuständig ist…google weiß es.

Die Anschriften der Bezirksregierungen:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
Fon: 0 29 31 / 82- 0
Fax: 0 29 31 / 82 25 20
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de
Internet: https://www.bra.nrw.de/

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32754 Detmold
Fon: 0 52 31 / 71- 0
Fax: 0 52 31 / 71 12 95
E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de
Internet: www.bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Fon: 02 11 / 4 75-0
Fax: 02 11 / 4 75-26 71
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Internet: www.brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2- 10
50667 Köln Fon: 02 21 / 1 47- 0
Fax: 02 21 / 1 47- 3185
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1- 3
48143 Münster
Fon: 02 51 / 4 11-0
Fax: 02 51 / 4 11-25 25
E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de
Internet: https://www.bezreg-muenster.de/


Eine Karte zeigt an, dass es sich um die Externenprüfung zur Erzieherin in NRW handelt.

Schon gewusst?

Der Lehrplan für Erzieher:innen in NRW ist fast identisch mit dem länderübergreifenden Lehrplan, den wir auch für unseren Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung verwenden. Möchtest Du mehr erfahren?


Informationen zu Inhalten und Ablauf der Externenprüfung


Die Prüfungen bestehen aus einem praktischen und einem theoretischen Teil, wobei die praktische Prüfung den theoretischen Prüfungen vorausgeht.

Das Ziel der Externenprüfung für Erzieher ist, Deine Gesamtqualifikation festzustellen. Die Anforderungen und der Umfang dieser Prüfungen entsprechen dem theoretischen Ausbildungsabschnitt in den Fachrichtungen Sozialpädagogik. Die Externenprüfungen werden von der Bezirksregierung in Auftrag gegeben und von einem Berufskolleg durchgeführt.

Die praktische Prüfung erfordert von Dir, umfassende Aufgaben aus der Praxis eigenständig zu planen, unter Aufsicht durchzuführen und schriftlich zu reflektieren. Hierbei sollst Du nachweisen, dass Du in der Lage bist, eigenständig in der Erzieherarbeit tätig zu sein. Für die Durchführung dieser Aufgabe stehen Dir sechs Werktage zur Verfügung. Die Bewertung der praktischen Prüfung erfolgt durch den Fachprüfungsausschuss und ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens „ausreichend“ ist. Dabei werden die Teilleistungen, nämlich die schriftliche Planung, die praktische Durchführung und die schriftliche Reflexion, im Verhältnis 1:3:1 gewichtet.

Die theoretische Prüfung setzt voraus, dass Du in der praktischen Prüfung mindestens eine „ausreichende“ Leistung erbringst. Die theoretische Prüfung besteht aus drei Arbeiten, in denen die Inhalte aller pädagogischen Lernfelder berücksichtigt werden. Jede der drei Arbeiten besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftlichen Prüfungsarbeiten haben eine Mindestdauer von 120 Minuten und dürfen höchstens 270 Minuten dauern. Die Gesamtdauer der drei schriftlichen Prüfungsarbeiten liegt zwischen 540 und 600 Minuten.
Die mündlichen Prüfungen dauern in der Regel jeweils 20 Minuten und beinhalten eine Vorbereitungszeit unter Aufsicht.

Die Externenprüfung im fachtheoretischen Teil gilt als bestanden, wenn Deine Leistungen in jeder der drei Arbeiten mindestens „ausreichend“ sind. Wenn Du anschließend das berufspraktische Jahr absolvierst, erlangst Du die staatliche Anerkennung. Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, die Dauer auf 6 Monate zu verkürzen.

Dieses Berufspraktikum umfasst Phasen praxisbegleitenden Unterrichts und schließt mit einem Kolloquium ab. Wenn du das Kolloquium erfolgreich bestehst, berechtigt dich dies zur Verwendung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“.


Sorry, wir überarbeiten diesen Inhalt derzeit. In wenigen Tagen erfährst Du hier mehr. Gerne beraten wir Dich auch zu Deinem Anliegen. Hier geht es zu unserem Kontaktformular

Du kannst Dich schon mal am Lehrplan für die Erzieherausbildung in NRW orientieren. In der Vollzeit oder berufsbegleitenden Ausbildung garantieren Lehrplan und die verbindliche Stundentafel, dass bestimmte Inhalte unterrichtet wurden.

Um auch bei den Externen sicher zu gehen, dass fundiertes Wissen vorhanden ist, sind die Prüfungen umfangreicher. Die drei theoretischen Prüfungen sind Lernfeld- / Fächerübergreifend. Insbesondere ist Wissen aus den ersten 6 Lernbereiche aus dem fachbezogenen Lernbereich erforderlich:

– Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
– Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
– Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
– Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
– Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
– Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Tipps für die erfolgreiche Vorbereitung inkl. Musteraufgaben

Schau mal einen Absatz tiefer. Da gibt es schon viele Tipps…

Hier erwarten Dich in Kürze praktische Tipps.

Sorry, wir überarbeiten diesen Inhalt derzeit. In wenigen Tagen erfährst Du hier mehr. Gerne beraten wir Dich auch zu Deinem Anliegen. Hier geht es zu unserem Kontaktformular

NRW ist ein Bundesland, in dem die Externenprüfung mittlerweile zur regulären Bildungslandschaft gehört.

Wie in Hamburg ist es leider noch nicht, dass die konkreten Themen samt Reader und Seitenangaben zur Vorbereitung benannt werden. Doch gibt es meist im November Informationsveranstaltungen der Regierungspräsidien, in denen Themen Schwerpunkte benannt werden können.

Sorry, wir überarbeiten diesen Inhalt derzeit. In wenigen Tagen erfährst Du hier mehr. Gerne beraten wir Dich auch zu Deinem Anliegen. Hier geht es zu unserem Kontaktformular

Allgemeine Informationen

zur Externenprüfung in Bildungsgängen der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen – – Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik hat das Ministerium in dieser pdf zusammengefasst.

Literaturtipps

hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW in dieser „Auswahl an Literatur‐ und Internetempfehlungen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung in der Fachrichtung Sozialpädagogik“ zusammengefasst. Nicht erschrecken. Sie ist recht umfangreich.

Unsere Literaturempfehlung

Wir kommen auch mit folgendem aus: Wir arbeiten in unseren Kursen viel mit den Lehrbüchern des Cornelsen Verlags aus der Produktreihe Erzieherinnen + Erzieher. Diese Bücher sind genau auf den Lehrplan für die Erzieher Ausbildung in NRW zu geschnitten.

Übrigens: Der Lehrplan

von NRW ist der gleiche Lehrplan, der auch als länderübergreifender Lehrplan für die Ausbildung von Erzieher:innen verbindlich für fast alle anderen Bundesländer zur Orientierung gilt.

Musteraufgaben

des Ministeriums zu den Externenprüfungen in NRW – inklusive Erwartungshorizont und weiterer Tipps – findest Du zum Downloaden unter:

Musteraufgabe 1Musteraufgabe 2Musteraufgabe 3Musteraufgabe 4Musteraufgabe 5Musteraufgabe 6

Weitere Fragen?

Solltest Du noch weitere Fragen haben, beraten wir Dich gerne zu Deinem Anliegen. Hier geht es zu unserem Kontaktformular

Was andere über uns sagen:

Artur Kozma - pädagogische Leitung und Beratung

„Nicht sicher, ob Du die Voraussetzungen erfüllst? Du hast weitere Fragen? Ruf uns gerne an oder schreib uns hier oder über WhatsApp.

Wir freuen uns auf Dich!“

Artur (pädagogische Leitung)

…und das LEIKO-Team