Erfahre hier, welche Formen der Erzieher:innen Ausbildung in NRW möglich sind und welche Voraussetzungen Du erfüllen musst.
Willst Du ohne Ausbildung und Schulunterricht staatlich geprüfte Erzieherin werden? Dies geht mit der Externenprüfung. Für alle, die bereits berufstätig sind oder nicht zur Schule gehen wollen, kann dies eine spannende Alternative sein. Ausführliche Infos findest Du in unserem Beitrag Externenprüfung zur Erzieherin in NRW.
Inhaltsübersicht
Vollzeitschulische Ausbildung
Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
Teilzeitschulische Ausbildung
Kombinierte Ausbildung + Abitur
Kombiniertes Studium und Ausbildung
Zugangsvoraussetzungen und Quereinstieg
Finanzierung der Ausbildung
Beratung und weiterführende Informationen
Vollzeitschulische Erzieher Ausbildung
Die vollzeitschulische Ausbildung dauert in NRW insgesamt drei Jahre. In den ersten zwei Jahren besuchen die Auszubildenden eine Fachschule für Sozialpädagogik, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Im dritten Jahr folgt ein Anerkennungsjahr, ein Berufspraktikum, das vergütet wird. Diese Ausbildungsform kann durch BAföG, Aufstiegs-BAföG (AFBG) oder Unterstützung von der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter finanziert werden.
Praxisintegrierte Ausbildung (PiA)
Die praxisintegrierte Erzieher Ausbildung in NRW, auch PiA genannt, kombiniert über drei Jahre theoretischen Unterricht an Fachschulen mit praktischer Arbeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Die Auszubildenden arbeiten ein bis drei Tage pro Woche in der Praxis und verbringen die übrigen Tage in der Schule. Die Vergütung variiert je nach Träger und Region. Auch hier gibt es Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Alleinerziehende können zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag über das Aufstiegs-BAföG beantragen.
Teilzeitschulische Ausbildung
Die teilzeitschulische Ausbildung zur Erzieherin ist vor allem für berufstätige Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder sozialpädagogische Assistenten geeignet und dauert zwischen drei und fünf Jahren. Die Fachschulausbildung erfolgt in Teilzeit, und das Berufspraktikum kann entweder in Vollzeit (ein Jahr) oder Teilzeit (zwei Jahre) absolviert werden. Auch diese Ausbildungsform kann durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden.
Kombinierte Ausbildung + Abitur
Für diejenigen, die sowohl die allgemeine Hochschulreife als auch die Erzieherqualifikation gleichzeitig erwerben möchten, gibt es eine vierjährige kombinierte Erzieher Ausbildung in NRW. Die ersten drei Jahre werden für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife genutzt, gefolgt von einem Jahr Berufspraktikum in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern. Dies ermöglicht Dir den Zugang zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule.
Kombiniertes Studium
Ein kombinierter Studiengang ermöglicht es, einen Bachelorabschluss in Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik oder internationalem Grundschullehramt zu erwerben und gleichzeitig die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher zu erhalten. Diese Ausbildung dauert acht Semester und setzt eine Hochschulzugangsberechtigung sowie die Zulassung zur Erzieherausbildung voraus.
Zugangsvoraussetzungen und Quereinstieg
In der Regel ist für die Erzieher Ausbildung in NRW eine erste pädagogische Ausbildung oder ein mittlerer Schulabschluss erforderlich. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten für Personen mit bestimmten schulischen Qualifikationen, direkt in die Ausbildung einzusteigen. In unserem Beitrag zum Quereinstieg zur Erzieherin in NRW widmen wir uns dem Thema noch ausführlicher.
Ansonsten gelten für die Ausbildung zum Erzieher und zur Erzieherin in NRW folgende Voraussetzungen:
- Schulabschluss: Ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife).
- Persönliche Eignung: Nachweis durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
- Berufliche Qualifikation:
- Ein einschlägiger Ausbildungsberuf, wie zum Beispiel Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in oder eine vergleichbare zweijährige Ausbildung.
- Alternativ: Hochschulzugangsberechtigung und mindestens sechs Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeiten in Vollzeit in einer geeigneten Einrichtung (bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend).
- Alternativ: Eine nicht einschlägige Berufsausbildung und mindestens sechs Wochen einschlägiger beruflicher Tätigkeiten in Vollzeit in einer geeigneten Einrichtung (bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend).
- Alternativ: Eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren. Hierbei kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Die vollständigen Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik sind in der Anlage E der APO-BK zu finden.
Finanzierung der Erzieher Ausbildung in NRW
Je nach individuellem Fall können die verschiedenen Ausbildungswege durch BAföG, Aufstiegs-BAföG, Bildungskredit oder Umschulungsmaßnahmen über die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter finanziert werden.
Beratung und weiterführende Informationen
Für persönliche Beratung steht die Beratungsstelle „Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen“ zur Verfügung. Es wird empfohlen, direkt bei den Berufskollegs und Fachschulen nachzufragen, da die Angebote und Voraussetzungen variieren können. Weiterführende Informationen und Kontaktadressen zu den Beratungsstellen sind in folgender pdf des Bundesministeriums zur Ausbildung zur Erzieherin in NRW dargestellt.