AGB´s

Allgemeine Vertragsbedingungen

  1. Der/die Anmeldende erkennt mit seiner/ihrer Anmeldung diese Vertragsbedingungen an. Jegliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur wirksam,
    wenn sie in schriftlicher Form vorliegen.
  2. Der/die Anmeldende verpflichtet sich mit seiner/ihrer Anmeldung zur Zahlung der in der jeweiligen Kursausschreibung ausgewiesenen Kursgebühren und
    Nebenkosten (z.B. Anmeldegebühr, Lehrmittel, …) wie oben angegeben auf das in der Rechnung/dem Zahlungsplan angegebene Konto von LEIKO-SEMINARE.
    Kursgebühren werden in anteiligen monatlichen Teilbeträgen – die als Abschlagszahlungen zu verstehen sind – in Rechnung gestellt, Nebenkosten nach
    Leistungserbringung. Für jede vom Teilnehmer zu vertretende Mahnung oder – bei Einzugsermächtigungen – für Rücklastschriften werden pauschal EUR 5,00
    berechnet. Verzugszinsen werden mit 10 % p.a. ab Fälligkeit berechnet.
  3. Bei Eintritt in einen Lehrgang bis zu dem Zeitpunkt, wo nicht mehr als 10 % der Veranstaltungen gelaufen sind, wird die volle Kursgebühr fällig. Der
    Zahlungszeitraum wird so verlängert, dass sich eine monatliche Teilzahlung ergibt, die in etwa der entspricht, die sich bei regulärem Eintritt ergeben hätte. Bei
    Eintritt in einen Lehrgang zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits mehr als 10 % der Veranstaltungen abgelaufen sind, treffen wir gesonderte Vereinbarungen mit
    Ihnen.
  4. Versäumte Kursstunden können – soweit entsprechende Veranstaltungen und Plätze verfügbar sind • im Rahmen von Folge Kursen nachgeholt werden. Dies gilt
    bis 2 Jahre nach Beendigung des gebuchten Kurses.
  5. Rücktritt und Kündigung: Bei Rücktritt bis zu sechs Wochen vor Kursbeginn wird nur die Anmeldegebühr von 45,00 EUR erhoben. Die Kündigung ist mit einer
    Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich. Der Rücktritt oder die Kündigung werden erst wirksam, wenn sie schriftlich per Mail und unterschrieben bei
    LEIKO-SEMINARE eingegangen sind oder – bei einer formlosen Kündigung – diese von LEIKO-SEMINARE schriftlich bestätigt ist. Bei vorzeitiger Beendigung der
    Teilnahme entstehen anteilige Gebühren im Umfang der in dem Zeitraum bis zum Ablauf der Kündigungsfrist angebotenen Unterrichtsstunden. Aufgrund dieser
    Abrechnungsweise können sich zum Ablauf des Vertragsverhältnisses – in begrenztem Umfang – Über- oder Unterzahlungen ergeben. Eventuelle Überzahlungen
    erhältst Du innerhalb von 6 Wochen zurück. Für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kündigung muss in einem
    solchen Fall innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des die Kündigung rechtfertigenden Grundes erfolgen.
  6. Im Falle von nachhaltigen und erheblichen Störungen des Kurbetriebes durch eine/n Teilnehmer:in oder im Falle von anderen Gründen, die eine weitere
    Zusammenarbeit mit dem/der Teilnehmer:in für LEIKO-SEMINARE unzumutbar machen, besteht auch für LEIKO-SEMINARE die Möglichkeit, den Vertrag zu
    Kündigen. Soweit zumutbar, sind die unter Nr. 5 vorgesehenen Fristen anzuwenden. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Nr. 5 sinngemäß.
  7. Aus wichtigem Grunde – zum Beispiel bei zu geringer Teilnehmer:innenzahl oder Erkrankung von Dozent:innen kann LEIKO-SEMINARE Kurse absagen oder den
    Beginn Termin verschieben. Für jeden vollendeten Monat, den ein Kurs später als geplant beginnt, gewähren wir einen Rabatt von 1% vom Gesamtkursbetrag.
    Wird der Beginn-Termin um mehr als 3 Monate verschoben, kann der/die Teilnehmer:in seine/ihre Anmeldung – in schriftlicher Form – zurückziehen. Bereits
    gezahlte Beiträge/Gebühren werden zurückgezahlt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
  8. Bei von LEIKO-SEMINARE zu vertretendem Ausfall von Kursveranstaltungen besteht Anspruch darauf, daß diese Veranstaltungen in einem angemessenen und
    zu einem mit den Teilnehmer:innen einvernehmlich zu vereinbarenden Termin nachgeholt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  9. LEIKO-SEMINARE verpflichtet sich mit der Angabe von Dozent:innen Namen oder Dozent:innen Qualifikationen zur Einhaltung eines bestimmten
    Qualitätsniveaus, behält sich aber das Recht vor, ersatzweise vergleichbare Dozenten/-innen einzusetzen. Weiterhin behält sich LEIKO-SEMINARE das Recht
    vor, Inhalte, Termine und den Ablaufplan von Veranstaltungen aufgrund von organisatorischen oder pädagogischen Erfordernissen zu ändern. Sich dadurch u.U.
    ergebende Abweichungen von bis zu 3 % der in der Kursausschreibung ausgewiesenen Stundenzahl haben keine Auswirkungen auf die Kurskosten.
  10. Bei Kursen mit dem Ziel einer staatlichen Abschlussprüfung unterstützt LEIKO-SEMINARE die Teilnehmer:innen auf deren Wunsch hin – und soweit von diesen
    die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden – bei Klärung der Frage, ob eine Prüfungszulassung durch die zuständigen staatlichen Behörden nach den
    zur Zeit der Anmeldung geltenden Zulassungsbedingungen voraussichtlich erwartet werden kann. Eine Gewähr für die Zulassung kann von LEIKO-SEMINARE
    nicht gegeben werden, denn die Zulassungsentscheidung obliegt allein den staatlichen Behörden. Kommt zu einer Nichtzulassung der/des Teilnehmer:in werden
    gezahlte Kursgebühren nicht zurückgezahlt werden. Auch weitergehende Ansprüche – wie z.B. Verdienstausfall – bestehen nicht. Im Übrigen gelten die
    Bestimmungen unter Nummer 11 dieser Allgemeinen Vertragsbedingung. Wird ein:e Teilnehmende:r trotz fristgerechter Abgabe aller erforderlichen Unterlagen bei
    der zuständigen Behörde nicht zugelassen, kann von einem außerordentlichen sofortigen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden.
  11. Die Gewährleistungspflichten LEIKO-SEMINARE beziehen sich auf eine vertragsgemäße Durchführung der Kursveranstaltungen. Im Falle von Mängeln ist
    LEIKO-SEMINARE mit angemessener Frist zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Etwaige Ersatzansprüche beschränken sich auf die anteiligen
    Gebühren der beanstandeten Veranstaltungseinheiten. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht gestellt werden. Unter Umständen bestehende
    weitergehende Rechtsansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben davon unberührt.
  12. Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung von ggf. zur Verfügung gestellten Materialien und Lehrmitteln.
  13. Gegen alle Unfälle während der Seminar-/Kurszeit ist der/die Teilnehmer:in im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über LEIKO-SEMINARE versichert,
    soweit nicht – bei dienstlicher Veranlassung der Weiterbildungsteilnahme – die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers zuständig ist. Selbstständige sind,
    soweit die Fort-, Weiterbildung im Rahmen der selbständigen Tätigkeit erfolgt, nicht im Rahmen der Berufsgenossenschaft versichert.
  14. Der/die Teilnehmer:in hat Anspruch auf ein aussagekräftiges Zertifikat. Die Erteilung des Zertifikates ist von einem Mindestmaß an Teilnahme und aktiver Mitarbeit
    in den Seminaren abhängig. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen von LEIKO-SEMINARE. In jedem Fall besteht Anspruch auf eine
    Teilnahmebescheinigung.
  15. Gerichtsstand ist – soweit nicht ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand gilt – Eutin.
  16. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass LEIKO-SEMINARE alle im Rahmen der Teilnehmer:innenverwaltung erforderlichen Daten über sie/ihn
    in elektronischer Form speichert. LEIKO-SEMINARE sichert die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu.
  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
    Regelungen.

Rabatte

Wir gewähren Dir folgende Rabatte.

  • 5,0% Super-Frühbucherrabatt (Anmeldung bis 6 Monate vor Beginn eines Kurses)
  • 2,5% Frühbucherrabatt (Anmeldung bis 10 Wochen vor Beginn)
  • 2,5% Partner:in-Rabatt bei Anmeldung mit einer weiteren Person (für jede:n)
  • 2,5% Community-Rabatt (wenn Du von aktuellen oder ehemaligen Teilnehmenden
    „geworben“ wurdest). Bitte gib an, von wem Du geworben wurdest.
  • 5% bei Bezug von Bürgergeld in den Monaten, in denen Du Bürgergeld beziehst,
    gewähren wir Dir diesen Rabatt. Der Rabatt wird pauschal auf die Monatsbeträge
    deines Standard-Zahlungsplans gewährt, also unabhängig von der Anzahl der UE in
    dem Zeitraum.
  • 2,5% Einmalzahlung – bei Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr in einer Summe
    innerhalb von 2 Wochen nach Kursbeginn bzw. bei späterem Einstieg nach Eintritt in
    den Kurs. Bei vorzeitiger Beendigung des Lehrgangs wird eine Schlussrechnung
    gemäß unserer AGB ́s erstellt und anteilige Gebühren zurückgezahlt.

Die einzelnen Rabatte können bis zu einem Gesamtrabatt von maximal 7,5%
zusammengerechnet werden.

Alle Rabatte werden sofort bei der Erstellung von Zahlungsplänen berücksichtigt. Wenn Du
den Kurs vorzeitig beendest, erstellen wir eine Schlussrechnung gemäß unserer AGB ́s.
Bei der anteiligen Rückzahlung der Gebühren werden die Rabatte weiterhin berücksichtigt.